R E G L E M E N T
1) Auf der Veranstaltung ist Sicherheit oberstes Gebot. Jeder Fahrer ist für die Sicherheit der Zuschauer und aller Beteiligten mit verantwortlich.
2) Jeder Teilnehmer startet auf eigenes Risiko. Der Veranstalter kann nicht haftbar gemacht werden für Schäden die an den Schleppern auftreten oder Schaden, die durch den Schlepper an Dritten verursacht werden. Auf dem Veranstaltungsgelände ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Über Punkte, die in diesem Reglement nicht vorkommen oder nicht eindeutig geregelt sind, beschließt die Wettkampfleitung bzw. der Veranstalter vor Ort.
3) Der Teilnehmer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und fahrtüchtig sein.
4) Alle Trecker müssen den Vorschriften der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft entsprechen sowie zugelassen sein und gültigen TÜV besitzen.
5) Starter mit roter Nummer müssen bei der Anmeldung das Begleitbuch mit den erforderlichen Eintragungen, sowie eine gültige TÜV- Bescheinigung vorzeigen.
6) Dem Bedienungspersonal vom Bremswagen, ist unbedingt folge zuleisten. Bei nicht beachten droht die Disqualifikation!!!!!!
7) Gestartet werden darf pro Trecker nur in einer Gewichtsklasse und nur von einem Fahrer.
8) Neu Die Standardschlepper werden in 9 Gewichtsklassen von 0 bis 12500 kg eingeteilt. Die Schmalspurschlepper werden in 4 Gewichtsklassen von 0 bis 3500 kg eingeteilt.
9) Die Klassen 1-3 bei den Standardschlepper, dürfen nur mit Steigbegrenzer starten.
10) Es muss ein Überrollbügel angebracht sein.
11) Der Teilnehmer darf während des Zuges seinen Sitzplatz nicht verlassen.
12) Die Bahnbegrenzung darf nicht berührt werden, sonst wird der Zug nicht gewertet.
13) Gewogen werden die Trecker vor dem Start und dürfen mit Fahrer das zulässige Gesamtgewicht der jeweiligen Klasse nicht überschreiten. Ansonsten muss in der nächst höheren Gewichtsklasse gestartet werden.
14) Der waagerechte Abstand zwischen dem am weitesten vor befindlichen Teil und Mitte Vorderachse darf nicht mehr als 2,50 Meter betragen.
15) Neu Das Zugseil wird am Originalzugmaul angehängt. Bei den Klassen 1 bis 5 darf das Zugmaul max. 1,0 m über dem Boden sein. Bei den Klassen 6 bis 9 max. 1,25 m.
16) In einem Radius von 15 cm um das Zugseil muss ausreichend Platz vorhanden sein, um ein reibungsloses anhängen des Seiles zu ermöglichen. Das Zugseil darf während des Zuges nicht berührt werden.
17) Die Zusatzgewichte müssen gesichert sein.
18) Zwillingsbereifung auf den Antriebsrädern ist nicht erlaubt.
19) In den Klassen 1-8 der Standardschlepper darf der Allradantrieb während des Zuges, nicht eingeschaltet sein. Bei den Schmalspurschlepperklassen (Samstags) und bei der Klasse 9 der Standardschlepper darf mit Allrad gefahren werden.
20) Ein Fahrfehler im Startbereich von 2,0 Meter kann korrigiert werden bei nicht zurückgestellten Bremswagen.
21) Jeder Teilnehmer erhält eine Startnummer. Diese muss sichtbar am Schlepper angebracht werden.
22) Das Startgeld beträgt 10 Euro.